Auflagen/Radgrößen vor Bestellung im Gutachten beachten!
*Die im Gutachten genannten Auflagen - wie z.B.Bearbeitung der Radhäuser und deren Übergänge zu Front-und Heckschürzen - sind zu erfüllen, eine Vorführung bzw. Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Sachverständigen-Organisation ist erforderlich!